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Im Gegensatz zu allen anderen Ausschüssen der Kirchgemeinde, ist der Verbundausschuss ein Organ, das in einem Schwesterkirchverband ab drei beteiligten Gemeinden gebildet werden muss. In diesem Ausschuss sind alle Vorsitzenden und deren Stellvertreter der beteiligten Kirchgemeinden vertreten. Dazu nehmen die Mitarbeitenden im Verkündigungsdienst beratend an den Sitzungen teil.
Die Arbeit des Ausschusses zielt darauf, dass sich Gemeinden besser kennenlernen, Gemeinsamkeiten entdecken und fördern und gleichzeitig Traditionen und identitätsstiftende Besonderheiten bewahren.
Die Zuständigkeiten des Ausschusses reichen von Gebäuden über Schwerpunktsetzungen und Koordinierung der Arbeit in den Gemeinden, Seelsorgenbezirke, Finanzen, Verwaltungsstruktur, Personal bis hin zum Gottesdienstplan.
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